1 Prozent Regelung oder Fahrtenbuch beim Auto
Shownotes
Welche Bedeutung hat die 1-Prozent-Regelung beim Kfz für dich? Im Normalfall geht man von der 1-Prozent-Regelung aus, aber es gibt auch die Möglichkeit, das Ganze etwas günstiger mit 0,5 Prozent zu erhalten, zum Beispiel, wenn du ein Elektrofahrzeug besitzt. Ich möchte jedoch auf die klassische 1-Prozent-Regelung eingehen und aufführen, welche Konsequenzen aus ihr erwachsen und ob es sich lohnt ist, stattdessen ein Fahrtenbuch zu führen. Darüber möchte ich aus unternehmerischer Sicht sprechen. Natürlich solltest du das alles immer mit deinem Steuerbüro absprechen.
Was bedeutet eigentlich die 1-Prozent-Regelung? Mir ist aufgefallen, dass vielen nicht bewusst ist, um was es dabei geht. 1 Prozent bezieht sich auf den Anschaffungspreis. Das ist vielen bekannt, aber welche Konsequenzen sich daraus ergeben, möchte ich dir verdeutlichen. Stellen wir uns vor, du kaufst dir einen schönen schwarzen Mercedes E-Klasse für 30.000,- Euro. Das ist der Preis, den du bezahlst. Gekostet hat er aber laut Liste 50.000,- Euro. Der erste Punkt, den man wissen muss: Die 1-Prozent-Regelung bezieht sich logischerweise nicht auf deinen Kaufpreis in Höhe von 30.000,- Euro, sondern auf die 50.000,- Euro. 1 Prozent davon sind 500,- Euro. Diese 500,- Euro kannst du nicht monatlich steuerlich geltend machen. Was bedeutet das?
Angenommen, du hast monatliche Kosten von 800,- Euro für Sprit, Kfz-Versicherung und Steuer, für Wartung und Reparaturen. Das bedeutet, dass du die 1 Prozent in Höhe von 500,- Euro abziehen musst und von den 800,- Euro lediglich 300,- Euro steuerlich geltend machen kannst. Von deinen monatlichen Kosten in Höhe von 800,- Euro kannst du 500,- Euro nicht steuerlich geltend machen und zahlst sie voll aus deiner privaten Tasche.
Wenn du zum Beispiel nur 400,- Euro an monatlichen Gesamtkosten hast, dann kannst du gar nichts steuerlich geltend machen, weil der Betrag kleiner als 500,- Euro ist. Um eine höhere Abschreibung zu erzielen, wäre es clever, ein Auto zu kaufen, das in der Anschaffung teuer, aber im Listenpreis sehr günstig gewesen ist, zum Beispiel, wenn es sich um einen Oldtimer handelt. Macht natürlich nicht immer Sinn, aber das wäre ein Beispiel, bei dem man alles absetzen könnte. Fakt ist, dass du einen Großteil deiner Kosten nicht steuerlich geltend machen kannst.
Jetzt sagt so mancher, dass man stattdessen ein Fahrtenbuch führen kann. Dazu eine wichtige Warnung: Ein Fahrtenbuch ist wie ein Damoklesschwert. Je nachdem, wie scharf dein Finanzamt ist, kann es dir um die Ohren fliegen. Bei uns in Bayern sind die Finanzämter dafür bekannt, relativ streng zu sein, und deswegen habe ich die 1-Prozent-Regelung gewählt. Ich kaufe mich frei davon, ständig ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Das hat etwas mit Freiheit zu tun, weniger mit der Steuer. Ich fahre auch nicht so viel. Ich fliege mehr, als dass ich fahre, denn ich bin Privatpilot. Fall du meinem Podcast schon länger folgst, dann hast du das bestimmt schon mitbekommen.
Es kann nämlich passieren, dass dein Fahrtenbuch rückwirkend gestrichen wird. Das ist durchaus möglich. Du führst das Buch eine geraume Zeit, aber bei der nächsten Betriebsprüfung fliegt es dir um die Ohren. Der Finanzbeamte streicht dir für den Betrachtungszeitraum von drei Jahren das Fahrtenbuch raus und haut dir rückwirkend die 1-Prozent-Regelung rein. Das kann ganz schön schmerzhaft sein. Du hast eine gewisse Verpflichtung, auf welche Art und Weise du das Fahrtenbuch führen musst. Du kannst dich nicht einfach auf das Führen des Fahrtenbuchs berufen, sondern du musst die Vorgaben deines Finanzamtes erfüllen. Vorgabe ist nicht nur, dass du von Frankfurt nach Nürnberg und wieder zurückgefahren bist sowie Datum, Kilometer, Start- und Ankunftszeit eingetragen hast. Übrigens muss alles leserlich sein, wenn du das Buch händisch führst, ansonsten ist es nicht plausibel.
Wenn du ein Fahrtenbuch gemäß den Vorgaben führst, und lass dich dazu bitte bei deinem Finanzamt beraten, dann muss es heißen, "Start: Frankfurt, Heinestr. 8, Fahrt nach Nürnberg zu Klaus Müller in der Karolinenstr. 28". Womöglich musst du sogar noch Zwischenkilometerstände angeben. Das führt zu einer ganzen Litanei an Eintragungen, die vorzunehmen sind, erst recht, wenn du Umwege fährst. Dann fragt dich der Finanzprüfer garantiert, warum du nicht die kürzeste Strecke mit 80 Kilometern gefahren bist, sondern 120 Kilometer gebraucht hast. Du musst plausibel erklären können, dass ausgerechnet an dem Tag ein Stau war, den du umfahren musstest. Ich konnte nicht über die A3 fahren, sondern musste die A70 nehmen. Kannst du das nachweisen? Alles muss plausibel sein, und es reicht nicht, kurze Angaben zu machen. Es muss detailliert aufgeführt sein, inklusive dem Grund der geschäftlichen Fahrt. Das war mir irgendwann zu blöd, und ich bin auf die 1-Prozent-Regelung umgestiegen.
Jetzt kann man darauf hinweisen, dass es elektronische Fahrtenbücher gibt. Die werden anerkannt, aber Achtung, auch diese sind kein Freibrief und müssen lückenlos und nachweislich geführt werden. Dinge funktionieren meist nur so lange, bis eine Betriebsprüfung kommt. Und ich möchte dich davor bewahren, dass sie dir um die Ohren fliegt. Vielleicht sagst du, na gut, dann fliegt sie mir eben um die Ohren, so what? Bilde für diesen Fall eine entsprechende Rücklage. Du hast das Buch nach bestem Wissen und Gewissen geführt und hast im Falle eines Falles genug Geld beiseitegelegt, um eine eventuelle Nachforderung erfüllen zu können. Das ist sowie mein Credo. Wenn denn du immer genug Cash hast, dann können dich solche Sachen nicht stressen.
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